Information zur Liberalisierung Kaminfeger Aargau

Geschätzte Kunden der A.Leutwyler AG

Zuerst möchte ich mich, im Namen der Firma und allen Mitarbeiter/innen bei Ihnen für die jahrelange Zusammenarbeit und Ihre Firmentreue bedanken. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch weiterhin Ihr Vertrauen geniessen können und wir Sie auch zukünftig zu unseren geschätzten Kunden zählen dürfen.

Im Januar 2021 hat der Grosse Rat, die neue Brandschutzgesetzgebung angenommen. Das beinhaltet unter anderem auch die Liberalisierung des Kaminfegerwesen.

Wenn kein Referendum dazu ergriffen wird, tritt das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft.

Diese Gesetzesänderung hat nicht nur Einfluss auf die Tätigkeit des Kaminfegers, sondern bringt auch wesentliche Neuerungen für Sie als Haus- und Anlageeigentümer mit sich.
Die Neuerung bringt nicht nur neue Freiheiten für den Kunden, sondern auch neue Pflichten und Verantwortungen.

Bisher wählte der Gemeinderat einen Kaminfegermeister, der für die Umsetzung und Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Durchführung der gesetzlichen Reinigungpflichten an den Feuerungsanlagen verantwortlich war. Die Kaminfegerfirma haftete im Schadensfall, gegenüber der Gebäudeversicherung, wenn die Vorschriften diesbezüglich nicht korrekt umgesetzt wurden. Für die Kosten der Kaminfegerarbeiten wurde vom Kanton Aargau ein entsprechender Tarif festgelegt.

Neu (ab 1.1.2022) Die gesetzlichen Reinigungs- und Kontrollpflichten bleiben bestehen. Neu wird aber der Hauseigentümer und nicht mehr der von der Gemeinde gewählte Kaminfegermeister für deren Einhaltung und Umsetzung verantwortlich sein.
Der Nachweis, dass die erforderlichen Arbeiten ausgeführt wurden, muss neu vom Hauseigentümer erbracht werden. Der Eigentümer muss dafür eine zugelassene Kaminfegerfirma (seiner Wahl) beauftragenden, die die Arbeiten fachgerecht ausführt und die Verantwortung dementsprechend übernimmt. Nur so bleibt der Versicherungsschutz in einem Schadensfall lückenlos bestehen.

Was ändert sich für die Kunden der A.Leutwyler AG?

Grundsätzlich gilt, wenn Sie uns weiter das Vertrauen schenken, müssen Sie nichts unternehmen. Wir werden Sie weiterhin wie gewohnt betreuen...

Um die Sicherheit zu gewährleisten und den Versicherungsschutz für unsere Kunden lückenlos aufrecht zu erhalten, werden wir Ihnen wie bisher turnusgemäss einen Terminvorschlag für die fälligen Kaminfegerarbeiten zustellen.
Wie bisher, werden wir für unsere Kunden auch weiterhin die entsprechende Datenablage führen, sowie Sie über allfällige Fristen, Gesetzesänderungen oder allfällige Brandschutz- oder Anlagemängel informieren. Wir übernehmen für Sie, wie bis anhin, sämtliche Pflichten gemäss der Brandschutzgesetzgebung gegenüber den Behörden. Für alle Fälle verfügen wir selbstverständlich auch eine entsprechende Geschäftshaftpflichtversicherung.

Anlageeigentümer, die eine andere Kaminfegerfirma beauftragen möchten, bitte ich, sich bei uns abzumelden. Nach einer Abmeldung sind wir automatisch aus jeglicher Haftung und Verantwortung diesbezüglich entbunden. Sie werden von uns nach einer Abmeldung keine weitere Terminvorschläge oder Erinnerungen an fällige Kontroll- und Reinigungsfristen mehr erhalten. Das gilt auch für die periodische Holzfeuerungskontrolle (HFK), die muss in dem Fall ebenfalls selber organisiert werden. Zu unserer Entlastung hat die Abmeldung schriftlich (E-Mail reicht) zu erfolgen. Wir würden es auch sehr begrüssen, wenn Sie Ihre Entscheidung, die wir sehr bedauern, kurz begründen würden.

Sind Sie zufrieden mit uns? Sagen Sie es weiter!
Sind Sie unzufrieden mit uns? Sprechen Sie mit uns!

Natürlich sagen wir diese Worte mit einem Schmunzeln auf den Lippen, denn ganz so einfach ist es wohl nicht.

Dennoch versuchen wir unsere Kunden zufrieden zu stellen und sind für Fragen, Anregungen und auch Kritik jederzeit offen.

Wir freuen uns auch immer über neue Kunden, die Interesse an unseren Dienstleistungen haben, bei uns begrüssen zu dürfen.

Informationen zum Thema :

Artikel in der AZ Januar 2021

Wird es jetzt günstiger?

Informationsschreiben der AGV November 2021

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)56 288 15 35 oder  kontakt@ihrkaminfeger.ch, wir geben gerne Auskunft.